Unterhalt
Kinderbetreuungskosten: Steuerabzug nur bei Haushaltszugehörigkeit möglich
Getrenntlebende Eltern teilen sich häufig die Betreuungskosten. Steuerlich profitieren kann davon jedoch nur der Elternteil, bei dem das Kind lebt – das hat der Bundesfinanzhof bestätigt.







